
AV-Vertrag mit ChatGPT, Claude, Gemini: Was reingehört
- Stefan Bach

- vor 4 Tagen
- 5 Min. Lesezeit
Wer ChatGPT, Claude oder Gemini im Marketing einsetzt und dabei personenbezogene Daten verarbeitet, braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Die gute Nachricht 2026: Es gibt ihn — aber nur in den Business-, Enterprise- und API-Tarifen. Die kostenlosen Versionen sind datenschutzrechtlich schlicht nicht einsetzbar. Der eigentliche Knackpunkt liegt nicht mehr im Vertragstext, sondern in der Konfiguration: falscher Tarif, falsche Region, falscher Schalter.
Als TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter werde ich diese Frage inzwischen wöchentlich gestellt: „Dürfen wir ChatGPT überhaupt nutzen?" Die ehrliche Antwort lautet: Ja — wenn der Vertrag stimmt und die Konfiguration sitzt. Beides wird im Mittelstand regelmäßig übersehen. Ich habe die aktuelle Vertragslage der drei großen Anbieter aus DSB-Sicht durchgesehen und in eine prüfbare Checkliste übersetzt, die Sie Ihrem Geschäftsführer in zehn Minuten erklären können.
Die Grundregel: AV-Vertrag nur in den Geschäftstarifen
Einen AV-Vertrag bekommen Sie ausschließlich in den kostenpflichtigen Geschäftstarifen. Die kostenlosen Consumer-Produkte — ChatGPT Free, Claude Free, die Gemini-App ohne Workspace — bleiben durchweg ausgeschlossen. Der Grund ist nicht Bequemlichkeit, sondern Rollenverteilung: In den Gratis-Versionen ist der Anbieter eigener Verantwortlicher, nicht Ihr Auftragsverarbeiter. Eingaben fließen dort standardmäßig ins Modelltraining. Ohne Geschäftstarif fehlt schlicht der Vertragspartner für Art. 28 DSGVO.
Konkret heißt das: OpenAI bietet einen AV-Vertrag im Self-Service ab den Tarifen Team, Enterprise und API — abgeschlossen wird er per Klick auf der DPA-Seite, individuelle Anpassungen lehnt OpenAI ab. Vertragspartner für den EWR ist seit Februar 2024 die OpenAI Ireland Ltd. in Dublin. Anthropic integriert den AV-Vertrag in die Commercial Terms — wer die Geschäftsbedingungen für Claude for Work oder die API akzeptiert, schließt damit den AVV ab. Google bündelt alles im Cloud Data Processing Addendum, das sowohl Workspace mit Gemini als auch Vertex AI abdeckt.
Der praktische Hebel für den Mittelstand ist deshalb nicht der Vertrag selbst, sondern die Schatten-IT: Solange Mitarbeitende mit privaten Gratis-Accounts arbeiten, existiert kein AV-Vertrag — egal, wie gut die Enterprise-Verträge der Anbieter inzwischen sind.
Trainingsausschluss: vertraglich vorhanden, aber verstreut
Alle drei Anbieter sichern für ihre Geschäftstarife zu, dass sie Ihre Eingaben nicht für das Modelltraining verwenden. OpenAI formuliert das auf seiner Enterprise-Seite ausdrücklich für Team, Enterprise und API. Anthropic hält im Trust Center fest, dass kommerzielle Inhalte standardmäßig nicht ins Training fließen — es sei denn, man stimmt aktiv zu. Google sichert den Trainingsausschluss vertraglich für Vertex AI und Workspace zu.
Die Tücke aus DSB-Sicht: Diese Zusicherung steht bei keinem Anbieter an einer einzigen, sauberen Stelle. Mal ergibt sie sich aus der Zweckbindungsklausel im AV-Vertrag, mal aus einer Enterprise-Privacy-Seite, mal aus einem FAQ im Trust Center. Für das Verarbeitungsverzeichnis bedeutet das: Sie sollten alle drei Dokumente referenzieren — den AV-Vertrag, die Geschäftsbedingungen und die Trust-Center-Angabe — und sich nicht auf einen einzelnen Satz verlassen.
Und Vorsicht bei den Voreinstellungen: In den Consumer-Tarifen ist die Trainingsnutzung der Normalfall. Anthropic hat im Herbst 2025 sogar die Spielregeln für Privatnutzer umgedreht — wer dort dem Training zustimmt, dessen Daten werden bis zu fünf Jahre vorgehalten. Im betrieblichen Kontext gehören solche Tarife schlicht nicht hin.
EU-Hosting und USA-Transfer: entspannter, aber mit scharfen Grenzen
Hier hat sich seit Schrems II viel bewegt. OpenAI bietet seit Anfang 2025 EU-Datenresidenz für ChatGPT Enterprise, Edu und die API — Konversationen, Uploads und Custom GPTs liegen dann in Europa. Wichtig: ChatGPT Team ist davon nicht abgedeckt, nur Enterprise und Edu. Anthropic betreibt keine eigene EU-Region; EU-Hosting bekommen Sie nur indirekt über AWS Bedrock (Frankfurt, Dublin) oder Google Vertex AI, nicht über die direkte Anthropic-API. Google unterstützt seit Mitte 2025 EU-Datenregionen auch für die Gemini-Funktionen in Workspace.
Beim Drittlandtransfer in die USA bleibt es heikel. Sicher unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert ist von den dreien nachweislich Google. Bei OpenAI und Anthropic sollten Sie konservativ von den EU-Standardvertragsklauseln als Absicherung ausgehen. Dass das Restrisiko real ist, zeigte 2025 eine US-Gerichtsanordnung, die OpenAI zeitweise zur Aufbewahrung sämtlicher Chat-Protokolle zwang — Enterprise und die API mit Zero-Data-Retention waren ausgenommen, der Standardbetrieb nicht. Ein Transfer-Impact-Assessment und pseudonymisierte Eingaben bleiben deshalb Pflicht, egal wie die Zertifizierungslage aussieht.
Subprozessoren, Zertifikate, Löschung — wo die Verträge Lücken haben
Alle drei veröffentlichen Subprozessoren-Listen, lassen aber bei der Vorabinformation zu wünschen übrig: Sie erfahren von neuen Subdienstleistern erst nach der Benachrichtigung und können dann widersprechen — bei OpenAI und Google binnen 30 Tagen, bei Anthropic binnen 15. Eine echte Vorab-Genehmigung gibt es bei keinem. Für Sie heißt das: Die hinterlegte Benachrichtigungs-Adresse muss gepflegt sein und jemand muss die Listen aktiv beobachten.
Bei den technischen Garantien ist die Lage 2026 dagegen erfreulich solide. ISO 27001, SOC 2 und — neu zum Standard geworden — die KI-Managementnorm ISO/IEC 42001 liegen bei allen drei vor. Eine Besonderheit für deutsche Kunden: Google ist bislang der einzige der drei Anbieter mit BSI-C5-Testat, inklusive der Gemini-App und Gemini for Workspace. Audit-Rechte bleiben überall papierbasiert — Sie bekommen Zertifikate und SOC-2-Berichte, aber keine Vor-Ort-Prüfung.
Bei der Löschung lohnt der Blick ins Detail: OpenAI löscht gelöschte Inhalte binnen 30 Tagen, Anthropic hat die Standard-Speicherdauer der API 2025 auf 7 Tage gesenkt, Google arbeitet mit konfigurierbaren Aufbewahrungsfristen. Zero-Data-Retention — gar keine Speicherung — ist bei OpenAI und Anthropic möglich, aber separat über den Vertrieb zu beauftragen und nicht für jede Funktion verfügbar. Wer etwa Gemini mit Google-Suche erdet, erzwingt damit eine 30-Tage-Speicherung, die sich nicht abschalten lässt.
Die Klausel-Checkliste: Was im AV-Vertrag stehen muss
Ein AV-Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO muss bestimmte Punkte zwingend enthalten. Diese Liste können Sie direkt gegen die Verträge der Anbieter halten — die Klammern nennen den jeweils kritischen Punkt:
1. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung: bei allen dreien als „Bereitstellung der Dienste" definiert
2. Art der Daten und Kategorien Betroffener: meist offen als „Kundendaten" formuliert — im Verarbeitungsverzeichnis konkretisieren
3. Weisungsbindung: Konfliktpunkt: Anbieter verarbeiten zugleich für eigene Sicherheits- und Missbrauchskontrolle
4. Vertraulichkeit der Beschäftigten: Standard, unkritisch
5. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32): durch ISO 27001 / 42001 / SOC 2, bei Google zusätzlich BSI C5 belegt
6. Subprozessoren-Regelung: keine echte Vorab-Frist; Widerspruch nur mit Kündigungsrecht (15 bis 30 Tage)
7. Unterstützung bei Betroffenenrechten: eingeschränkt beim Löschanspruch auf Modellgewichte — rechtlich ungeklärt
8. Unterstützung bei Meldepflichten und Folgenabschätzung: vorhanden; Anthropic meldet Pannen binnen 48 Stunden, strenger als die 72-Stunden-Frist
9. Löschung oder Rückgabe nach Vertragsende: OpenAI und Anthropic 30 Tage; Vorsicht bei OpenAIs Klausel zu anonymisierten Daten
10. Nachweis- und Auditrechte: nur papierbasiert, maximal einmal jährlich, keine Vor-Ort-Prüfung
11. Drittlandtransfer-Mechanismus: EU-Standardvertragsklauseln vorhanden; DPF nur bei Google gesichert
12. Meldung von Datenpannen: bei allen geregelt, Fristen unterschiedlich
Drei Punkte stehen in keinem Mustervertrag, gehören aber in jedes Prüfraster: Ist der Trainingsausschluss-Schalter korrekt gesetzt? Ist im gewählten Tarif überhaupt eine EU-Region verfügbar — bei ChatGPT Team zum Beispiel nicht? Und ist die Zero-Data-Retention-Option beauftragt, wo sie gebraucht wird? Genau an diesen Stellen entscheidet sich die Datenschutzkonformität — nicht im Vertragstext, sondern in der Einstellung.
Was ich dem Mittelstand 2026 empfehle
Belastbar einsetzbar sind im Marketing-Stack: ChatGPT Enterprise oder Edu mit aktiver EU-Datenresidenz; die OpenAI-API mit EU-Region und Zero-Data-Retention; Claude über AWS Bedrock in Frankfurt oder Dublin statt über die direkte US-API; sowie Gemini for Workspace mit aktivierten Datenregionen plus Vertex AI in einer EU-Region. Nicht einsetzbar für betriebliche personenbezogene Daten bleiben alle Gratis-Tarife, die Gemini-App ohne Workspace-Lizenz und ChatGPT Team für sensible Fälle ohne EU-Region.
Der wichtigste Befund ist beruhigend und unbequem zugleich: Die Vertragslage hat sich seit 2020 massiv verbessert — EU-Regionen, ISO 42001, BSI C5, Standardvertragsklauseln, Zero-Data-Retention sind heute Standard. Das Restrisiko liegt 2026 fast nie im Papier des Vertrags, sondern in der operativen Umsetzung: falscher Plan, falsche Region, übersehene Subprozessoren-Mail, vergessene Folgenabschätzung. Wer einmal sauber konfiguriert und das dokumentiert, hat das Thema im Griff. Wer es laufen lässt, hat trotz unterschriebenem AV-Vertrag ein Problem.
Sie wollen wissen, ob Ihr KI-Marketing-Stack datenschutzrechtlich sauber aufgesetzt ist? Ich prüfe Tarife, Regionen und Konfiguration aus DSB-Sicht und übersetze das Ergebnis in eine Handlungsliste, mit der Ihr Team weiterarbeiten kann. Schreiben Sie mir — eine erste Einschätzung kostet Sie nur ein Gespräch.



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