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Microsoft Purview kann Copilot-Prompts deanonymisieren — was Mittelständler jetzt sofort prüfen müssen

  • Autorenbild: Stefan Bach
    Stefan Bach
  • 12. Mai
  • 5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 15. Mai

Microsoft Purview kann Copilot-Prompts deanonymisieren — was Mittelständler jetzt sofort prüfen müssen

Microsoft Purview kann pseudonymisierte Copilot-Prompts im Audit-Log automatisch zur Klartext-Identität zurückführen — ein dokumentiertes Feature, kein Bug. Für DSGVO-pflichtige Mittelständler kippt damit eine Annahme: Pseudonymisierung im Copilot-Setup schafft keine echte Datenschutz-Trennung. Drei Prüffragen, die der DSB diese Woche im Verarbeitungsverzeichnis beantworten muss:


Am 11. Mai 2026 hat heise eine Microsoft-Ankündigung im Microsoft-365-Admin-Center näher beleuchtet, die in der allgemeinen Tech-Berichterstattung leicht untergeht: Mit dem Beitrag MC1304292 erweitert Microsoft Purview Insider Risk Management um eine Funktion, die Analysten erlaubt, KI-Prompts und -Antworten von Copilot-Nutzern einzusehen – auch dann, wenn Anonymisierung aktiviert ist. heise bezeichnet das als „quadratischen Kreis“. Das ist nett formuliert. Datenschutzrechtlich ist es deutlich härter.


Public Preview seit Anfang Mai, General Availability ab Mitte Juni. Standardmäßig aktiv – Admins müssen nichts tun, damit es eingeschaltet ist. Das ist die brisante Mechanik. Wer M365 E5 mit Purview nutzt und 2026 nicht aktiv prüft, hat diese Funktion – ohne es zu wissen. Als TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter sehe ich darin drei Pflichten, die Sie als Mittelständler jetzt erfüllen müssen.


Warum das DSGVO-rechtlich ein Problem ist


Artikel 4 Nummer 5 DSGVO definiert Pseudonymisierung eindeutig: Personenbezogene Daten dürfen so verarbeitet werden, dass sie ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer Person zugeordnet werden können. Diese zusätzlichen Informationen müssen gesondert aufbewahrt werden, und es müssen technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass die Zuordnung nicht ohne Weiteres erfolgen kann.


Purview erfüllt das nach meiner Einschätzung nicht. Die zusätzlichen Informationen liegen im gleichen System. Die Deanonymisierung erfolgt rollenbasiert — auf Knopfdruck eines Analysten mit entsprechender Rolle. Das ist keine getrennte Aufbewahrung im Sinne der Verordnung. Es ist eine kontrollierte Zugriffsschwelle, was etwas anderes ist. Aus DSB-Sicht heißt das: Was Microsoft als „Anonymisierung“ vermarktet, ist datenschutzrechtlich höchstens eine schwache Pseudonymisierung. Die Aufsichtsbehörden werden das prüfen.


Das hat drei Konsequenzen für Ihr Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO:


Erstens: Wenn Sie in Ihrem Verzeichnis bisher Copilot-Nutzung als pseudonymisiert eingetragen haben, muss diese Eintragung überarbeitet werden. Korrekt wäre jetzt: personenbezogene Verarbeitung mit zugriffsgeschützter Pseudonymisierung und Deanonymisierungsmöglichkeit. Das ist ein Unterschied.


Zweitens: Sie brauchen eine Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO. Eine Verarbeitung, die systematisch und umfassend KI-Eingaben von Mitarbeitern auswertet und im Verdachtsfall deanonymisiert, erfüllt mehrere Kriterien der DSFA-Pflicht: systematische Überwachung, großer Umfang, neue Technologien. Wer das ohne DSFA betreibt, hat ein Compliance-Problem.


Drittens: Die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO greifen. Mitarbeiter müssen wissen, dass ihre Copilot-Eingaben unter bestimmten Umständen auf ihre Person zurückgeführt werden können. Eine pauschale Klausel in der allgemeinen IT-Nutzungsordnung reicht dafür nach mehrheitlicher Auffassung nicht aus.


Warum das in jedem Unternehmen mit Betriebsrat sofort eskaliert


§ 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz regelt klar: Bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. Die BundesarbeitsgerichtsRechtsprechung legt das weit aus: Es reicht, dass die Einrichtung objektiv geeignet ist, das Verhalten zu überwachen. Es muss nicht der primäre Zweck sein.


Purview Insider Risk Management mit aktivierter KI-Prompt-Einsicht erfüllt diesen Tatbestand zweifelsfrei. Wer das aktiviert betreibt, ohne mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung geschlossen zu haben, verstößt gegen das BetrVG. Eine bestehende allgemeine IT-Betriebsvereinbarung deckt diese neue Funktion in der Regel nicht ab – die Mitbestimmung muss sich auf die konkrete Technik beziehen.


Praktisch bedeutet das: Ohne neue Betriebsvereinbarung können Sie diese Funktion nicht rechtssicher nutzen. Und Sie können sie auch nicht einfach „ruhen lassen“ — sie ist standardmäßig aktiv. Wer keinen Betriebsrat hat, ist BetrVG-frei, hat aber weiterhin die DSGVO-Probleme.


Fünf Schritte in den nächsten 14 Tagen


1. Purview-Status im Admin Center prüfen.


Lassen Sie sich von Ihrer IT-Administration zeigen, ob Purview Insider Risk Management lizenziert ist und ob die neue Funktion zur KI-Prompt-Einsicht im Tenant ankommt. Microsoft rollt die Public Preview seit Anfang Mai aus, bis Mitte Mai soll das abgeschlossen sein. Wer M365 E5 mit Compliance-Add-On hat, ist betroffen.


2. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aktualisieren.


Der Eintrag zur Copilot-/M365-KI-Nutzung muss überarbeitet werden. Zugriffsmöglichkeiten, Rollen, Aufbewahrungsfristen, Empfängerkategorien benötigen Updates. Ihr externer oder interner DSB sollte das diese Woche anfassen.


3. DSFA prüfen oder erstellen.


Falls Sie für Copilot bisher keine Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO haben, brauchen Sie eine. Falls Sie eine haben, muss sie diese Funktion berücksichtigen. Schwellwert-Prüfung gibt es nicht — bei systematischer Mitarbeiterüberwachung ist eine DSFA Pflicht, nicht Option.


4. Betriebsrat einbinden und Betriebsvereinbarung anpassen.


Falls Sie einen Betriebsrat haben, müssen Sie ihn jetzt informieren. Eine bestehende IT-Betriebsvereinbarung deckt die neue Funktion nicht automatisch ab. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, bleibt die Funktion ungenutzt — also muss sie auch im Tenant deaktiviert werden, soweit das technisch möglich ist. Microsoft schreibt, Admins müssten nichts tun. Das bedeutet auch: Wer aktiv abschalten will, muss aktiv hingucken.


5. Mitarbeiterinformation anpassen.


Die Datenschutzhinweise für Beschäftigte nach Art. 13 DSGVO müssen aktualisiert werden. Konkret: Welche KI-Eingaben werden wie lange gespeichert? Unter welchen Umständen erfolgt eine Deanonymisierung? Wer hat Zugriff? Welche Rechtsgrundlage liegt vor? Eine pauschale Klausel Wir dürfen alles, was technisch möglich ist wird vor keiner Aufsichtsbehörde Bestand haben.


Mein Fazit als TÜV-zertifizierter DSB


Microsoft verkauft diese Funktion als Sicherheits-Feature gegen Insider-Bedrohungen. Das ist nicht falsch — Data-Loss-Prevention ist ein legitimes Schutzziel. Aber die Art und Weise, wie es technisch und vertraglich implementiert wird, schiebt die Compliance-Last vollständig auf den Kunden. Microsoft liefert das Werkzeug, das standardmäßig aktiv ist — Sie als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO müssen sich darum kümmern, dass es legal eingesetzt wird. Im Schadensfall sind Sie haftbar, nicht Microsoft.


Das passt zum größeren Muster, das ich in den letzten Wochen analysiert habe: In der AI-eats-Software-Story von gestern ging es um die wirtschaftliche Vendor-Asymmetrie. Hier geht es um die datenschutzrechtliche. Beides verschiebt sich gerade zu Ungunsten der Kunden. Und beides passiert ohne große Ankündigung, ohne dass Sie zustimmen müssen, ohne dass Sie es bei Vertragsabschluss wussten.


Wer 2026 ernsthaft mit M365 Copilot arbeitet, braucht einen DSB, der diese Themen aktiv verfolgt. Wer das auf den IT-Dienstleister abgibt, der nebenbei auch Datenschutz macht, riskiert Bußgelder und Mitbestimmungsverfahren. Mein konkreter Rat für jeden Mittelständler, der M365 E5 nutzt: Diese Woche prüfen, ob die Funktion ankommt. Diese Woche den DSB einschalten. Diese Woche — falls vorhanden — den Betriebsrat informieren. Nicht im Juni, wenn die General Availability live ist.



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